Laut Draghi-Bericht ist die Produktivität Europas im Vergleich zu den USA seit den 1990er-Jahren rückläufig - der Abstand beträgt bereits mehr als 20 Prozent und wächst weiter. Gleiches gilt für den Vergleich mit anderen großen Wirtschaftsräumen wie China. Als einer der Hauptgründe für diesen Rückstand wird die mangelnde Innovationskraft Europas, insbesondere im IT-Sektor, angesehen. Auch der kürzlich veröffentlichte Heitor-Report bestätigt, dass mehr Forschung und Innovationen die zentralen Mittel sind, um Europa global wettbewerbsfähiger, sicherer, nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Alle wesentlichen FTI-Akteure in Österreich (u.a. ÖAW, IV, WKO, AIT, ISTA, FFG, TU Austria, FORWIT, ÖFG) sehen daher einen dringenden Bedarf, die Forschungsmittel bis 2030 auf 4% des BIP (derzeit: 3,34%) anzuheben – so wie es auch führende Länder wie die Niederlande, Finnland oder Südkorea anstreben.
Diese Mittel sind keine bloßen Ausgaben oder Subventionen: Sie sind unverzichtbare Zukunftsinvestitionen für
- eine höhere internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der Position Österreichs,
- die Absicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen,
- die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien in Schlüsselbereichen wie Dekarbonisierung, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz,
- die Attraktivität des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts, um Unternehmen und Spitzenkräfte anzulocken bzw. im Land zu halten, sowie
- die Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit, wie etwa Digitalisierung, Dekarbonisierung oder alternde Gesellschaft.
Die Erhöhung der Forschungsquote ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Österreichs. Eine Erhöhung der Forschungsquote auf 4% des BIP bis 2030 bedeutet für die öffentliche Hand für die nächste Periode des FTI-Paktes 2027-2029 eine Erhöhung der Mittel von 5,2 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro, also um 1,6 Mrd. Euro.
Im FTI-Pakt (Forschung, Technologie und Innovation) werden strategische Ziele der österreichischen Regierung festgelegt und konkrete Leistungsvereinbarungen zwischen Forschungsorganisationen und Bund zur Erreichung dieser Ziele abgeschlossen. Diese Organisationen sind für die österreichische Forschungs- und Innovationslandschaft von zentraler Bedeutung.