Bis 2025 stehen insgesamt 100 Millionen Euro aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums zu Verfügung, die aus Mitteln der ökologischen Steuerreform stammen.
Essenziell für einen höheren Eigenversorgungsgrad und den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie bäuerlicher Betriebe sind beispielsweise die Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel oder E-Mobilität.
Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirt*innen ihre Maßnahmen zur Förderung einreichen.
Das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ umfasst vier Module: Einzelmaßnahmen, Gesamtkonzepte, kombinierte Investitionsmaßnahmen sowie Sofortmaßnahmen, wie Notstrom.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont in diesem Zusammenhang mit dem neuen Programm die Relevanz von klimafreundlichen Technologien in Zeiten der stetig wachsenden Klimakrise. Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sowie Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, sehen das Förderprogramm als wesentliche Maßnahme um einen großen Beitrag zur Klimawende zu leisten und regionale Produktionen voranzutreiben.
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