1. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verleiht zur Förderung verantwortungsvoller Wissenschaftspublizistik alle zwei Jahre den Österreichischen Staatspreis für Wissenschaftspublizistik sowie einen Förderungspreis für junge Wissenschaftspublizistinnen und Wissenschaftspublizisten (Höchstalter 35 Jahre). Mit dem Staats- und Förderungspreis werden hervorragende journalistische Beiträge ausgezeichnet, die in allgemein verständlicher Weise und kompetent Themen aufgreifen, die Interesse für Wissenschaft und Forschung wecken, eine kritische Auseinandersetzung mit Fragen aus Wissenschaft und Forschung fördern sowie eine hohe Relevanz für die gesellschaftliche Entwicklung aufzeigen.
2. Der Staatspreis ist mit EURO 6.000,--, der Förderungspreis mit EURO 3.000,-- dotiert. Die Preise werden ungeteilt an Einzelpersonen verliehen. Sammel bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sollte die Jury keine der eingereichten Arbeiten für eine Auszeichnung vorschlagen, kann von der Preisverleihung Abstand genommen werden.
3. Es können nur Beiträge eingereicht werden, die in einem österreichischen Medium publiziert oder gesendet wurden.
4. Einreichungen zum Österreichischen Staatspreis und zum Förderungspreis können sowohl durch die Redaktion eines Mediums bzw. durch die Redakteurin/den Redakteur eines Mediums als auch unabhängig von einer Redaktion (frei) erfolgen.
5. Für die Bewerbung kommen nur Beiträge in Betracht, die im Zeitraum 2022/2023 publiziert oder gesendet wurden. Die Bewerbungsunterlagen (max. drei Beiträge) sowie ein Lebenslauf der Autorin/des Autors sind in 5-facher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2024 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.H. Frau Mag.a Martha Brinek, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, T +43 1 53 120-9515 zu richten.
Bei Hörfunk- und Fernsehproduktionen ist neben einer schriftlichen Kurzfassung der Beitrag auf einem Datenträger beizulegen.
6. Der Vorschlag für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestellte Jury. Die Mitglieder der Jury sind hinsichtlich der Beratung und Bewertung zu Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung der Jury wird unter Ausschluss des Rechtsweges getroffen.
7. Bisherige Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger sind von einer neuerlichen Bewerbung ausgeschlossen.
8. Die Jury kann auch nach eigenem Ermessen Personen, die auf dem Gebiet der Wissenschaftspublizistik bedeutende Leistungen erbracht haben, als Preisträgerinnen bzw. Preisträger vorschlagen.
9. Die Jury kann ferner empfehlen, für eine Journalistin/einen Journalisten, die/der ungewöhnliche Zugänge zu Wissenschaft und Forschung wählt und letztlich dadurch neue Qualitätsmaßstäbe im Bereich des Wissenschaftsjournalismus setzt, eine „Besondere Anerkennung“ aussprechen. Der Anerkennungspreis ist mit EURO 2.500,-- dotiert.
10. Die Preise werden in feierlicher Form durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung überreicht.
Unter diesem Link finden Sie die Details zur Ausschreibung: Staatspreise (bmbwf.gv.at)