Im Parlament ist unter der Aktennummer 4730/J vor einigen Tagen eine auf den ersten Blick eigenartig anmutende Anfrage ans BMWFW eingegangen. Darin fragen FPÖ-Mandartare beim BMWFW an, ob es nicht an der Zeit wäre, Anträge an den österreichischen WIssenschaftsfonds FWF nicht nur in Englisch, sondern auch in anderen Sprachen, darunter eben auch Deutsch viel stärker zu ermöglichen, da die Mulitlingualität in einigen geisteswissenschaftlichen Fachbereichen die Forschungswirklichkeit wesentlich besser abbilden würde, als die ausschließliche Antragsstellung in Englisch.
HIntergrund der parlamentarischen Anfrage ist eine, bereits seit einigen Wochen laufende Petition von Geistenswissenschaftlern, die ebendiese Forderung auf deutsche Antragsstellung beim FWF einfordern, da Sie etwa rein englischsprachige Gutachter als Nachteil sehen, da diese zwar den Antrag, nicht aber die angeführte (multilinguale Forschungsliteratur) verstehen müssten, was Nachteile in der Bewertung der Forschungsanträge nach sich ziehen könnte.
Inititator der Petition ist Thomas Corsten, Professor für alte Geschichte, Altertumskunde und Epigraphik an der Universität Wien. Im Interview mit Austria Innovativ schildert er, was er davon hält, dass seine erfolgreiche Petition (innerhalb von zwei Wochen mehr als 2000 Unterschriften) nun von der FPÖ vereinnahmt wird.
AI: Herr Prof. Corsten, was sagen Sie dazu, dass die FPÖ mit Ihrem Thema unter ihrer Flagge segeln will?
Corsten: Einerseits finde ich es erfreulich, daß das Thema im Parlament aufgenommen wird, andererseits aber wäre es mir wesentlich lieber, wenn die anderen Parteien sich als erste der Sache angenommen hätten. Ich hoffe nur, daß sie sich nicht veranlaßt sehen, sich alleine aus parteipolitischen Interessen und taktischem Kalkül der Anfrage der FPÖ entgegenzustellen. Denn es geht nicht um "Deutschtümelei", sondern um die Qualität der Begutachtung durch den FWF. Und die ist nur gewährleistet, wenn die Gutachter die Forschungsliteratur weitgehend überblicken, auf der ein Projekt und der entsprechende Antrag aufbauen - und dazu gehören nicht nur Bücher und Aufsätze in Englisch, sondern in besonderem Maße solche in Deutsch, Französisich und Italienisch sowie ggf. weiteren Sprachen.
AI: Was sagen Sie dazu, dass der FWF sagt, es gebe ohnehin Ausnahmeregelungen für die Geisteswissenschaftler, - zwar nicht für alle, aber doch für die Sprachwissenschaftler und Germanisten sowie noch für ein paar andere, wenn Begründungen vorliegen.
Corsten: Ausnahmeregelungen helfen überhaupt nichts, weil das falsche Prinzip ja weiterhin seine Gültigkeit behält. Außerdem werden die bestehenden Ausnahmeregelungen äußerst restriktiv gehandhabt.
AI: Wäre es aus Ihrer Sicht also ein Erfolg, wenn man ausschließlich für Ihr Fach eine weitere Ausnahmeregelung finden könnte oder wäre es für Sie erstrebenswert, wenn man für die gesamte GSK nun Deutsch als Antragssprache (wieder)einführen sollte?
Corsten:Eine weitere Ausnahmeregelung wäre überhaupt kein Erfolg. Es ist ja eben auch keine "Ausnahme", daß die Vertreter zahlreicher Geisteswissenschaften überall auf der Welt neben Englisch auch Deutsch und die anderen oben genannten Sprachen lesen können müssen, sondern ganz normal. Das einzige Ziel kann sein, für ALLE Anträge, gleichgültig aus welchem Fach sie kommen, auch Deutsch wieder zuzulassen. Man kann sich dabei an der DFG orientieren (das sage ich nicht, weil ich Deutscher bin - denn als solcher weiß ich, daß es in Deutschland genug gibt, was nicht zur Nachahmung geeignet ist ...), in deren Richtlinien es sinngemäß heißt, daß Anträge in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können. Das erwarte ich auch vom FWF, denn so kann jeder Wissenschaftler sich für die Sprache entscheiden, die er für angebracht hält - und welche das ist, weiß er schließlich selbst am besten. Nur so kann Qualität gewährleistet werden.
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Hier die parlamentarische Anfrage der FPÖ