06/2024 News mittlere Spalte Wirtschaft
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Prof. (FH) MMMag. Dr. Stephan Klinger ist Senior Expert Counsel bei LANSKY, GANZGER, GOETH + partner (LGP) und berät in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Compliance und Regulatorik.
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Kommentar: „Tu Gutes und sprich darüber“

Als Teil des „Europäischen Green Deals“ wurden 2022 die Bestimmungen für die nicht finanzielle Berichterstattung und damit die Spielregeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geändert. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bisherigen Anforderungen an die Berichterstattung über umweltfreundliche und soziale Praktiken.

von: MMMag. Dr. Stephan Klinger

Die CSRD-Kernpunkte

Wer muss berichten?

Neben börsennotierten Unternehmen sind künftig im Wesentlichen große Unternehmen berichtspflichtig, wenn Sie zumindest zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme über 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro
  • durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 Personen während des Geschäftsjahres

Insgesamt wird erwartet, dass österreichweit rund 2.000 Unternehmen von der CSRD-Berichterstattung betroffen sein werden. Viele weitere Unternehmen können indirekt betroffen sein, da sie als Lieferanten Anfragen ihrer CSRD-pflichtigen Kunden zur Ermittlung des Product carbon footprint (PCF) ihrer Produkte werden beantworten müssen.

Ab wann muss berichtet werden?

Jene Unternehmen, die bereits der CSRD-Vorgängerregulierung NFRD (in Österreich umgesetzt im Nachhaltigkeitsberichtsgesetz „NaBeG“) unterstanden haben, müssen schon 2025 über ihr Finanzjahr 2024 nachhaltig berichten. Alle anderen betroffenen Firmen werden ab 2026 Nachhaltigkeitsberichte in den Lagebericht integrieren.

Was wird berichtet?

Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen Informationen zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance offenlegen. Sie müssen sich mit Umweltrisiken, sozialen Risiken und Governance-Risiken auseinandersetzen, die aus ihrer Geschäftstätigkeit entstehen oder auf diese einwirken (dieses CSRD-Prinzip wird auch „doppelte Wesentlichkeit“ bezeichnet).

Wie muss berichtet werden?

Die CSRD verlangt, dass Unternehmen ihre Berichte nach einheitlichen EU-Vorgaben erstellen – den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – und von einer akkreditierten unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstelle geprüft werden. Dies sowie die verpflichtende digitale Bereitstellung der Berichte sollen den Vergleich geprüfter Informationen zwischen verschiedenen Firmen erleichtern.

Conclusio

Bei den obigen Informationen kann es noch im Zuge der Umsetzung in österreichisches Recht zu kleinen Adaptierungen kommen. Die Umsetzung hätte eigentlich bis Mitte 2024 erfolgen sollen, konnte aber in den letzten Tagen der Regierungs-koalition nicht mehr auf den Weg gebracht werden.

Insgesamt ist die CSRD und ihre -Reportingverpflichtungen ein Schritt zu mehr Transparenz in der Berichterstattung. Wenn Unternehmen verpflichtet werden, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten, lenkt das ihre Aufmerksamkeit auf wichtige Themen, die uns alle betreffen.   

Lesen Sie diesen Artikel auf Seite 26 der aktuellen Ausgabe 6-24 im Austria Kiosk!


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