Eigentlich wollte der Wissenschaftsfond (FWF) zuerst noch das Ende der Petition abwarten, die bis zum 9. Juli 2015 läuft. Aber dann überschlugen sich die Ereignisse. Die Petition "für deutschsprachige Anträge", initiiert von dem Althistoriker der Uni Wien, Thomas Corsten, der damit eine "Qualitätssicherung in den Geisteswissenschaften" erreichen will, hatte regen Zulauf (siehe Artikel). Bis dato hat er mehr als 2600 Unterschriften gesammelt. Zudem hat dann auch noch am 23. April die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) eine parlamentarische Anfrage zum gleichen Thema eingebracht. (siehe hier) Eine Beantwortung des BMWFW ist bereits unterwegs zum Parlament, aber wird dort erst später behandelt werden.
Die Grundaussage des FWF in der Stellungnahme: Man respektiere zwar die Gegenposition der Petition. Aber aus einer Reihe von Argumenten wolle man von der bisherigen Praxis, mehr oder weniger nur Englisch als Antragssprache beim FWF zuzulassen, nicht abrücken.
Gegenüber Austria Innovativ sagt Petitionsinitiator Corsten, die Haltung des FWF zeuge "von erschreckender Ignoranz". Solange ihm der FWF nicht erklären könne, "wie ´Kollegen´, die nicht einmal ordentlich ausgebildet sind (d.h. nur Englisch lesen) und daher bei uns nicht einmal ein Doktorat erreichen können, Qualität sichern sollen", könne er von seiner Position nicht abweichen.
Der FWF sieht das anders: So gelte Englisch als Antragssprache in den Natur- und Sozialwissenschaften sowie in einigen Teilen der Geisteswissenschafte schon seit 15 Jahren, ausgeweitet auf fast alle geisteswissenschaftlichen Gebiete wurde die Regelung 2008. Diese Änderungen seien ausführlich und öffentlich begründet worden.
Aus einer Umfrage aus dem Jahr 2013, so die FWF-Begründung, die unter 3000 WissenschaftlerInnen aller Disziplinen in Österreich durchgeführt worden war, ergibt sich des weiteren, dass sich auch GeisteswissenschaftlerInnen - wenn auch nur mit einer knappen Mehrheit - für Englisch als Antragssprache ausgesprochen hatten. Vor allem jüngere ForscherInnen hätten dabei für Englisch votiert. Zudem gebe es Ausnahmeregelungen für Sprach- und Literaturwissenschaften, wenn sie nur deutschsprachige bzw. anderssprachige Texte bearbeiten.
GutachterInnen würden vom FWF des weiteren so ausgewählt werden, dass sie für das entsprechende fachliche Forschungsumfeld als ExpertInnen ausgewiesen sind, was im übrigen unabhängig von der Antragssprache gesehen werden könne. GutachterInnen bei spezifischen Begutachtungen (Methoden, technische Aspekte) müssten desweiteren für ihre Expertise - auch in den Geisteswissenschaften - nicht in allen Fällen eine Multilingualität aufweisen.
Die Antragszahlen und Bewilligungsraten in den Geisteswissenschaften beim FWF seien jedenfalls nach Einführung von Englisch als Antragssprache nicht zurückgegangen, schreibt der FWF. Außerdem schneide man auch bei der Einwerbung von ERC-Grants in den Sozial- und Geisteswissenschaften im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut ab.
Daher sieht der FWF keinen Bedarf, seine bisherige Praxis zu ändern.
Links:
Petition "Für deutschsprachige Anträge"
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"Mehr Deutsch bei FWF-Anträgen".
Update: 19.Mai. 17.41 Uhr.