Wir wollen den Studienerfolg der Studierenden unterstützen und belohnen. Daher investieren wir wieder rund 9,6 Millionen Euro in die Förderung exzellenter Leistungen an den Hochschulen", sagt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich der soeben in die Begutachtung versandten Verordnung für die Leistungs- und Förderstipendien 2015. Diese Stipendien, die an den einzelnen Institutionen vergeben werden, sind ein zusätzlicher Anreiz für Studierende mit hervorragenden Studienleistungen an Universitäten, Fachhochschulen, Theologischen Lehranstalten und Privatuniversitäten. Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro, die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro Jahr. Im Studienjahr 2013/14 wurden in Summe 10.746 Leistungs- und 526 Förderstipendien vergeben.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen Vorlesungen und Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Zuerkennung sind unter anderem die Einhaltung der Mindestdauer des jeweiligen Studienabschnittes, sowie ein Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0 (wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen).
Förderstipendien werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Finanzierungsunterstützung von Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan müssen die Studierenden auch mindestens ein Gutachten einer Lehrperson vorlegen, das der Arbeit auf Grund der bisherigen Studienleistungen überdurchschnittliche Qualitätsaussicht bescheinigt.
"Beide Stipendienarten sind ein Anreiz für exzellente Leistungen während des Studiums und daher sind die Qualitätskriterien entsprechend hoch angesetzt. Umso erfreulicher ist, dass jährlich mehr als 11.000 Personen von diesen Förderungen profitieren", so Mitterlehner. Die Verteilung der Stipendien auf die einzelnen Hochschulinstitutionen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im vorangegangenen Studienjahr (1.10.2013 bis 30.9.2014).