Angesichts der dramatischen Situation des Bundesbudgets weiß die Universitätenkonferenz (uniko) den Einsatz des ressortzuständigen Vizekanzlers zu schätzen, der den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 zusätzliche 615 Millionen Euro zugesagt hat. Diese Ausgangssituation war ebenso wie die drohende Reduzierung dieser als Mindesterfordernis angesehenen Summe auch Thema des offenen Gesprächs mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner in der gestrigen Plenarversammlung der uniko in Graz. Bei dieser Gelegenheit lehnten die anwesenden Rektorinnen und Rektoren das Ansinnen, die Gehälter für Ärztinnen und Ärzte aus den zusätzlichen Mitteln zu finanzieren, einhellig ab.
Gleichzeitig forderte das uniko-Plenum, dass künftig die von den Universitätsärztinnen und -ärzten geleistete Krankenversorgung aus dem sogenannten klinischen Mehraufwand, den Bundesmitteln für die drei Universitätskliniken Wien, Graz und Innsbruck, finanziert wird. Derzeit bestehe die Gefahr, dass durch die laufenden Verhandlungen über die Anpassung des Ärztearbeitszeitgesetzes ein dreistelliger Millionenbetrag die genannte Summe von 615 Millionen Euro erheblich verringern werde. "Damit würde eine Effizienzsteigerung, wie sie von den Universitäten gefordert wird, in einem reinen Sparprogramm münden", warnt uniko-Präsident Heinrich Schmidinger.