Forschungspreise des Landes Steiermark 2025

20.01.2025 | Forschung

Die Forschungspreise des Landes Steiermark werden jährlich in den folgenden drei Kategorien ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung besteht nicht. 

Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark 

Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen in allen Wissenschaftsdisziplinen, die die politische, geisteswissenschaftliche und technologische Gesellschaftsentwicklung der Steiermark fördern und im Sinne des joanneischen Gedankens voranbringen, ausgezeichnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen. 

Forschungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 

Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis wird als Hauptpreis an eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter verliehen und kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Forschungspreises als Hauptpreis abzusehen. 

Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 

Durch den Förderungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Förderungspreis wird an eine jüngere Wissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter, mit zwei bis maximal zehn Jahren Forschungserfahrung nach Abschluss des Doktorats/PhD degrees oder die/der zum Zeitpunkt der Bewerbung (Stichtag ist der 16. April 2025) ein Alter von 39 Jahren nicht überschritten hat, verliehen und kann geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Förderungspreises abzusehen. 

Dotation 

Erzherzog-Johann-Forschungspreis 12.000,00 Euro 

Forschungspreis 12.000,00 Euro 

Förderungspreis 12.000,00 Euro 

Voraussetzungen 

     

      • Bewerberinnen/Bewerber um einen der „Forschungspreise des Landes Steiermark“ (Erzherzog-Johann-Forschungspreis, Forschungspreis oder Förderungspreis) müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen: im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung haben. Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus EWR-Staaten und der Schweiz sind österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern gleichgestellt. 

      • Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden. 

      • Für Arbeiten, die bereits mit einem Preis ausgezeichnet wurden und/oder zeitgleich bei einem anderen Bewerb eingereicht werden, erfolgt keine Preiszuerkennung. 

      • Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten. 

      • Für eine Diplom-/Masterarbeit, eine Dissertation/PhD-Thesis oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben. 

      • Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der steirischen Forschungspreise ist zulässig. 

      • Für die Preiszuerkennung in allen drei Kategorien kommt eine herausragende wissenschaftliche Arbeit (Habilitation, wissenschaftliche Publikation, Buch oder Monographie) in Betracht. Die Arbeit soll publiziert sein oder sich zumindest in Druck befinden. Bewerben kann man sich nur mit einer Arbeit – außer, es handelt sich um mehrere Fachaufsätze zu einem Thema. 

    Auswahl 

    Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury, welche vom zuständigen Regierungsmitglied der Steiermärkischen Landesregierung bestellt wurde. 

    Bewerbungsunterlagen 

    Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und folgendes enthalten: 

       

        • Name und Kontakt der Bewerberin/des Bewerbers 

        • Titel der auszuzeichnenden wissenschaftlichen Arbeit 

        • Angabe der Zeitschrift bzw. des Links wo die Arbeit publiziert wurde respektive Angabe des Verlages 

        • veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung respektive Darstellung der gesellschaftspolitischen Relevanz der eingereichten Arbeit (ca. 15 Zeilen) 

        • aussagekräftige Beschreibung der auszuzeichnenden Arbeit im Umfang von ca. 2 Seiten 

        • anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes der Bewerberin/des Bewerbers 

        • Darstellung des eigenen substantiell prägenden Anteiles/Beitrages am Gesamtwerk bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sowie Nennung aller Coautoren 

        • Für eine Bewerbung um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis Beschreibung des Steiermarkbezuges: Darstellung der politischen, geisteswissenschaftlichen und technologischen Gesellschaftsentwicklung der Steiermark im Sinne des joanneischen Gedankens 

        • Erklärung, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an Sie vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde 

        • Erklärung, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplom-/Masterarbeit noch um eine Dissertation/PhD-Thesis handelt 

        • Titel, Name, Institution und Adresse der Gutachterin des Gutachters 

      Folgende Dokumente sind als pdf-Datei anzuschließen: 

         

          • auszuzeichnende wissenschaftliche Arbeit 

          • institutionsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit – (Wenn möglich, so sollte es ein aktuelles, internationales Gutachten sein.) 

          • Lebenslauf (Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs) 

          • Publikationsliste bzw. Werkliste 

          • Staatsbürgerschaftsnachweis 

          • Meldezettel 

        Einreichung 

        Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind vom 16. Jänner – 16. April 2025, in elektronischer Form (möglichst in Form von PDF-Dokumenten) an wissenschaft-forschung@stmk.gv.at mittels des vollständig bearbeiteten Antragsformulares samt den beizulegenden Unterlagen zu senden. Bei offenen Fragen steht Ihnen die zuständige Referentin, Frau Maria Ladler, Referat Wissenschaft und Forschung, E-Mail: maria.ladler@stmk.gv.at, Tel.: 0316/877-2003, jederzeit zur Verfügung. 

        Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16. April 2025. 

        Mehr Informationen unter wissenschaft.steiermark.at.

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